Ich biete Übersetzungen für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Deutsch-Spanisch an.
Vom Oberlandesgericht Schleswig als allgemein ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache bin ich berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung mit meiner handschriftlichen Unterschrift und Stempel zu versehen und zu beglaubigen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren vollständige Übereinstimmung mit dem Original durch den Übersetzer bestätigt wird.
Zur Vorlage bei den deutschen Behörden müssen in der Regel die Übersetzungen von amtlichen Urkunden, Dokumenten oder Zeugnissen beglaubigt werden.
Selbstverständlich werden Ihre Dokumente unter Einhaltung vollkommener Verschwiegenheit übersetzt.
Nur die Übersetzer erhalten Einblick in Ihre Unterlagen.